MA Antike Sprachen und Kulturen: Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft
Allgemeines
Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft ist eine von zehn wählbaren Studienrichtungen des Master-Studiengangs Antike Sprachen und Kulturen des Mittelmeerraums. Die anderen Studienrichtungen sind:- Alte Geschichte
- Archäologie der Römischen Provinzen
- Byzantinistik
- Griechische Philologie
- Judaistik
- Klassische Archäologie
- Lateinische Philologie
- Mittellateinische Philologie
- Papyrologie, Epigraphik und Numismatik der Antike
Weitere Informationen
Studienaufbau
Studium ohne Masterarbeit im Fach Antike Sprachen und Kulturen, Studienrichtung Historisch- Vergleichende Sprachwissenschaft: Es sind drei Mastermodule zu absolvieren.
Wird die Masterarbeit im Fach Antike Sprachen und Kulturen, Studienrichtung Historisch- Vergleichende Sprachwissenschaft geschrieben, so sind neben den drei Mastermodulen zusätzlich 14 CP im Rahmen von ergänzenden Studien zu erbringen.
- Mastermodul 1 (Pflicht): Antike Sprachen des Mittelmeerraums unter sprachvergleichender Perspektive
- Mastermodul 2 (Pflicht): Indogermanische Sprache
- Mastermodul 3 (Pflicht): Griechische und lateinische Literatur
- Ggf.: Ergänzende Studien (Wahlpflicht): Vertiefende oder erweiternde Studien zur mediterranen Kultur
Für weitergehende Informationen ist das Modulhandbuch (PDF) zu Rate zu ziehen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudium im Fach Antike Sprachen und Kulturen, Studienrichtung Historisch- Vergleichende Sprachwissenschaft kann zugelassen werden, wer einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss im Fach Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft oder in einem vergleichbaren Fach erworben hat. Nach Einzelfallprüfung können auch Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen sowie Absolventinnen und Absolventen mit einem vergleichbaren Studienabschluss aus anderen Fächern mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt zugelassen werden, sofern im vorausgegangenen Studium wenigstens 40 einschlägige CP im Bereich Sprachwissenschaft erworben wurden; darunter muss sich auf jeden Fall ein Anteil an Leistungen im Bereich der Historisch-Vergleichenden Sprachwissenschaft (Indogermanistik) befinden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachvertreterinnen oder Fachvertretern; dabei können Auflagen gemacht werden.
Es sind Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums, Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und Englischkenntnisse auf dem Niveau von Stufe B2 CEF nachzuweisen.
Weitergehende Informationen sind der Zulassungsordnung zu entnehmen.
Bewerbung
Interne Bewerber, die ihren Abschluss an der Universität zu Köln erworben haben, können sich beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät in den Master-Studiengang einschreiben lassen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen folgen in einem Merkblatt.
Externe Bewerber, die ihren Abschluss an einer anderen Universität (In- oder Ausland) erworben haben, bewerben sich bitte wie auf der dieser Seite beschrieben.